Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur DreamHack Hannover

Die DreamHack Hannover ist ein Esport- und Gaming-Festival mit Expo, Esport-Turnieren und LAN-Party. Veranstaltet wird die DreamHack Hannover von der Freaks 4U Gaming GmbH, An der Spreeschanze 10, 13599 Berlin („Veranstalter“). Für Besucherinnen und Besucher („Besucher”) der Veranstaltung sind die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und die Hausordnung der Messe Hannover maßgeblich.

1: Allgemeine Zutrittsbestimmungen

1.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket möglich. Beim ersten Einlass ist das Ticket vorzuzeigen. Besuchern ist es gestattet, das Veranstaltungsgelände zu verlassen, ein erneuter Eintritt wird mit Vorlage des Tickets gewährt. Der Zutritt zum Festival ist ab 16 Jahren erlaubt, die Teilnahme an der LAN ist ab 18 Jahren zulässig.

1.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 8, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Tickets ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet

2: Zutritt zum LAN-Bereich

2.1. Mit jedem gekauften LAN-Ticket (BYOC LAN regular Pass, BYOC LAN premium Pass) erhält der LAN-Teilnehmer einen Platz in der Tischreihe und einen Stuhl (gemäß Ticketumfang). Die Zuweisung des Platzes erfolgt über eine gesonderte Seating Map. Zudem erhält er das Recht, sich innerhalb der DreamHack Hannover während der Dauer der Veranstaltung entsprechend der Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltungsbereiche aufzuhalten.

2.2. Der Zutritt zum LAN-Bereich sowie die Nutzung der LAN-Infrastruktur ist nur gestattet, wenn folgende Bedingungen zutreffen: Die teilnehmende Person

  • besitzt ein gültiges Ticket
  • besitzt eine valide Sitzplatzreservierung
  • hat das 18. Lebensjahr vollendet und
  • hat ihre Identität und das Alter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) beim Check-In prüfen lassen.

2.3. Kann die Identität oder das Alter des Besuchers nicht überprüft werden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Eine Rückerstattung des Ticketpreises oder gebuchter Zusatzleistungen erfolgt in diesem Fall nicht.

3: Ablauf der Veranstaltung

3.1. Es gilt ergänzend die Hausordnung der Betreiberin der Messe Hannover, Deutsche Messe AG.

3.2. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Messe Hannover, des Veranstalters und der eingesetzten Helfer ist Folge zu leisten.

3.3. Die Besucher sind verpflichtet, sich während der gesamten Veranstaltungsdauer rechtstreu zu verhalten und die Veranstaltung nicht mutwillig zu stören. Jeder Besucher muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Auf der DreamHack Hannover herrscht eine Null-Toleranz-Politik gegen jegliche Form der Diskriminierung, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • erniedrigende Sprache,
  • Drohungen,
  • Einschüchterungen,
  • Fotos bzw. Aufnahmen, welche ohne entsprechendes Einverständnis gemacht werden,
  • unangebrachter Körperkontakt,
  • Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Staatszugehörigkeit, Alter, Körpermaße und Geschlecht.

Die Null-Toleranz-Politik ist für jeden LAN-Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, Aussteller und auch für die Presse bindend. Wir ermutigen jeden, jegliche Anzeichen von Diskriminierung sofort bei einem Mitarbeiter oder der Polizei anzuzeigen. Personen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden mit sofortiger Wirkung des Geländes verwiesen.

3.4. Bei der DreamHack Hannover ist der Konsum von Drogen oder nicht vor Ort erworbenen alkoholischen Getränken untersagt.

3.5. Mitgeführte Gerätschaften und Gegenstände sind von den Besuchern selbst zu beaufsichtigen. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht und schließt insoweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch etwaige Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters oder der Messe Hannover keine Einschränkungen.

3.6. Erweiterungen oder Veränderungen der Ausstattung und technischen Infrastruktur der DreamHack Hannover, insbesondere die Inbetriebnahme eines eigenen Servers, WLAN-Points oder Routers mit dem DreamHack Netzwerk ist nicht gestattet.

3.7. Es darf nur ein Stuhl pro Sitzplatz mitgebracht werden. Herkömmliche Bürostühle oder Gaming Stühle sind erlaubt. Das Stapeln von mehreren Stühlen ist untersagt. Das Mitbringen von Sesseln, Sofas oder Ähnlichem ist nicht gestattet.

3.8. Laserpointer sind verboten.

3.9. Das Mitbringen von PA-Equipment oder großen Lautsprechern ist nicht gestattet. Um den Geräuschpegel so gering wie möglich zu halten, werden LAN-Teilnehmer darum gebeten, Kopfhörer zu benutzen.

3.10. Die LAN-Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den Sitzplatz sowie die Umgebung abfallfrei zu halten. Abfall stellt leicht entflammbares Material dar und ist somit auch ein Feuerrisiko. Die LAN-Teilnehmer werden gebeten, den Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.

3.11. Jeder LAN-Teilnehmer ist verpflichtet, nach Veranstaltungsende den Sitzplatz aufgeräumt zu verlassen. Mitgebrachte Gegenstände (z.B. Computer, Monitore, Stühle) sind vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände werden vom Veranstalter für einen Zeitraum von vier Wochen nach Veranstaltungsende aufbewahrt. Der Eigentümer kann sie unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises auf dem Messegelände abholen. Ein Postversand erfolgt nicht. Nach Ablauf der vier Wochen werden zurückgelassene Gegenstände an das Fundbüro der Stadt Hannover übergeben.

4: Netzwerk und Strom

4.1. Der LAN-Teilnehmer ist verpflichtet, vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Zugänge (wie Accounts, Seating Map, Internet/W-LAN etc.) nur unter ordnungsgemäßer Verwendung der überlassenen Zugangsdaten (Kennung, Passwort) zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen. Der LAN-Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sein Passwort geheim zu halten und keinen Dritten den Zugang zu seinem Account über sein Passwort zu ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat er den Veranstalter umgehend in Kenntnis zu setzen. Er trägt die Kosten und Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Nutzer die unbefugte Drittnutzung zu vertreten hat.

4.2. Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der LAN-Teilnehmer selbst verantwortlich. Dem LAN-Teilnehmer ist bekannt, dass unverschlüsselte, drahtlos ausgetauschte Daten ggf. von Dritten eingesehen werden können. Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des Nutzers.

4.3. Ausrüstungsgegenstände und Geräte, die die LAN-Teilnehmer zur Nutzung selbst mitbringen, werden vom Veranstalter nicht auf Eignung, Sicherheit und Betriebstauglichkeit überprüft. Die Nutzung dieser Gegenstände und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

4.4. Der LAN-Teilnehmer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) und die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der LAN-Teilnehmer, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür bereitzustellen.

4.5. Verstößt der LAN-Teilnehmer gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter und hat der LAN-Teilnehmer dies zu vertreten, haftet er gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden.

4.6. Der Veranstalter behält sich vor, den WLAN- oder Netzwerkanschluss ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn der LAN-Teilnehmer oder Dritte unter Verwendung der ihm zugewiesenen Kennungen und Passwörter gegen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder der Hausordnung verstoßen. Der Vergütungsanspruch des Veranstalters bleibt davon unberührt. The claim for compensation of the organizer remains unaffected.

4.7. Störungen und Ausfälle des Netzwerkes und des WLAN-Anschlusses werden während der Servicezeiten schnellstmöglich nach bestem Vermögen behoben. Eine Betriebsgarantie wird hierbei nicht übernommen. Störungen und Ausfälle sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden; andernfalls können eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung des WLAN- oder Netzwerkanbindung nicht gewährleistet werden. Für Schwankungen oder Ausfälle des Stromnetzes sowie für unter- bzw. überspannungsbedingte Störungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

4.8. Jeder Sitzplatz verfügt über einen (1) Stromanschluss. Verteiler sind von den LAN-Teilnehmern selbst mitzubringen und an die dafür vorgesehene Steckdose anzuschließen. Die Nutzung des Stroms vom Nachbarplatz ist untersagt. Die LAN-Teilnehmer werden darum gebeten, Strom- und Verlängerungskabel von guter Qualität zu verwenden.

5: Turniere

5.1. Jeder LAN-Teilnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, an den im Rahmen der DreamHack Hannover angebotenen Turnieren und Side-Events teilzunehmen. Die Teilnahme ist abhängig von den jeweils verfügbaren Plätzen und kann daher nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Durchführung von Turnieren und Side-Events besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Turniere und Side-Events jederzeit abzusagen.

5.2. Den Turnieren und Side-Events liegen separate Regelungen über Anmeldung, Start, Ablauf, Punktvergabe, Ranglistensystem zugrunde. Die LAN-Teilnehmer sind verpflichtet, die vor dem Turnier oder Side-Event bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen die Teilnahmeberechtigung am Turnier oder Wettbewerb zu widerrufen.

5.3. Die für die Teilnahme an einem Turnier oder Side-Event gegebenenfalls erforderliche Soft- und Hardware hat der LAN-Teilnehmer selbst zu beschaffen, es sei denn, der Veranstalter erklärt ausdrücklich, die Soft- und/oder Hardware bereit zu stellen.

5.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnier- und Side-Event-Platzierungen mit von Kooperationspartnern oder Sponsoren bereitgestellten Preisen zu prämieren. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall vor Beginn des Turniers oder Side-Events die Preise für die entsprechenden Platzierungen bekanntmachen.

5.5. Preise müssen im Rahmen der offiziellen Siegerehrung abgeholt werden. Eine Nachsendung oder frühere Preisübergabe findet nicht statt. LAN-Teilnehmer, die persönlich den Preis nicht entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, eine empfangsberechtigte Person beim Veranstalter des jeweiligen Turniers oder Side-Events zu benennen. Wird ein Preis vom Gewinner nicht entgegengenommen und ist dem Veranstalter des Turniers oder Side-Events auch keine empfangsberechtigte Person benannt worden, verfällt der Anspruch des LAN-Teilnehmers auf Ausschüttung des Preises.

5.6. Der LAN-Teilnehmer eines Turniers oder Side-Events willigt ein, dass sein Name auf Ranglisten und im Rahmen der Preisverleihung veröffentlicht wird. An andere Ligen dürfen sowohl der Name als auch die Kontaktdaten jedes LAN-Teilnehmers, der sich für die Liga qualifiziert hat, weitergegeben werden.

5.7. Die Teilnahme und Preisverleihung erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.

5.8. Die vorgenannten Punkte beziehen sich außerdem auf die Teilnahmen an Turnieren des Festivals außerhalb des LAN-Bereichs und gilt gleichfalls für Besucher des Festivals.

6: Sicherheit

6.1. Es ist nicht gestattet, Kleidung oder anderes leicht entflammbares Material über die Netzwerktechnik oder die Elektrik zu hängen.

6.2. Das Mitbringen und Verwenden folgender Geräte ist untersagt: Toaster, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Scheinwerfer oder jegliche andere Geräte, welche einen hohen Stromverbrauch haben und große Hitze abstrahlen. Auch herkömmliche Lichterketten und 230 Volt-Glühlampen, stellen ein Brandrisiko dar und dürfen nur mit erhöhter Vorsicht verwendet werden. Lichterketten und Glühlampen dürfen nicht mit leicht entflammbarem Material wie Papier, Plastik oder Kleidung abgedeckt werden. Die Mitarbeiter des Veranstalters dürfen das Eigentum bei Untauglichkeit oder erhöhter Gefahr für die Sicherheit auch für die Dauer der Veranstaltungsteilnahme konfiszieren.

6.3. Das Verstauen von Gegenständen in den Gängen ist nicht gestattet. Die Gänge innerhalb der LAN-Area müssen für den Fall eines Feuers freigehalten werden. Die persönlichen Sachen sollten unterhalb des jeweiligen Tisches verstaut werden.

6.4. Wenn der Computer eines LAN-Teilnehmers Probleme verursacht (z.B. durch Viren, Angriffen etc.), wird dieser Computer vom Netz genommen, bis das Problem gelöst ist. Sollte der jeweilige LAN-Teilnehmer sich weigern, die Verbindung zu trennen, kann er des Geländes verwiesen werden.

6.5. Jeder LAN-Teilnehmer sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Viren, Spyware etc. vornehmen. Jeder LAN-Teilnehmer ist angewiesen, ein aktuelles Virenprogramm sowie eine Firewall installiert zu haben.

6.6: Bedingungen für das Mitbringen von Geräten in die LAN-Area

6.6.1. Aus Sicherheitsgründen und zu Diebstahlsprävention müssen Besucher nachfolgende Geräte zwingend beim Veranstalter am Registrierungs-Desk registrieren, bevor diese Geräte auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden dürfen:

  • PCs
  • Laptops
  • Monitore

6.6.2. Der Veranstalter behält sich vor, die Zulassung von weiteren, nicht unter Ziffer 7.1. genannten, Geräten für die Veranstaltung von einer Registrierung abhängig zu machen.

6.6.3. Im Rahmen der Registrierung hat der Besucher / die Besucherin seinen Namen und seine Telefonnummer anzugeben, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen und sein Ticket vorzuzeigen. Optional können ebenfalls die Adressdaten angegeben werden, um den Schutz zu erweitern.

6.6.4. Die zu registrierenden Geräte werden vom Sicherheitspersonal des Veranstalters mit einem Bar-Code-Aufkleber („Security Sticker“) versehen. Der Security Sticker muss zwingend während der gesamten Verweildauer des Gerätes auf dem Veranstaltungsgelände auf dem Gerät verbleiben.

6.6.5. Sollte der Besucher während seines Besuches eine Manipulation, eine Verschmutzung oder sonst eine Beschädigung an dem Security Sticker bemerken, so hat er diese dem Veranstalter am Registrierungs- oder Info-Desk umgehend zu melden.

6.6.6. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes werden die Security Sticker an den Geräten ausgelesen, die Identität des Besuchers geprüft und beides mit den registrierten Daten abgeglichen. Sollte das Gerät nicht auf den Besucher registriert sein, die Identität des Besuchers nicht feststellbar sein oder dar Security Sticker aufgrund z.B. einer Beschädigung nicht ausgelesen werden können, behält sich der Veranstalter vor, das Gerät bis zu einer vollständigen Klärung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse in Verwahrung zu nehmen. Sollte der Verdacht einer Straftat im Raum stehen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung etc.) behält sich der Veranstalter vor, die Polizei hinzuzuziehen. Die anfallenden Kosten für etwaige Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Identitätsfeststellung einhergehen hat der Besucher zu tragen, sofern er diese verschulden hat. Der Besucher / die Besucherin erklärt sich mit Registrierung seiner/ihrer Geräte ausdrücklich mit diesem Vorgehen einverstanden.

6.6.7. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein abhandengekommenes registriertes Gerät aufgefunden bzw. wiederbeschafft werden kann. Gleichwohl sollte der Verlust eines mit einem Security Sticker versehenen Gerätes vom Besucher umgehend beim Registrierungs- oder Info-Desk gemeldet werden.

6.6.8. Jegliche Geräte, mit oder ohne Security-Sticker, welche nach dem Ende der Veranstaltung aufgefunden werden, werden in die Obhut des Fundbüros der Messe Hannover zur weiteren Verwahrung übergeben.

6.6.9. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Zulassung seiner Geräte zur Veranstaltung.

6.6.10. Die Registrierung der Geräte bedeutet keine Abnahme der Geräte in technischer und/oder rechtlicher Hinsicht. Mit der Registrierung der Geräte geht keine Übernahme von irgendeiner Art von Haftung oder Gewähr für die vom Besucher mitgebrachten Geräte durch den Veranstalter einher. Sie dient lediglich der einfacheren Identifikation von Geräten.

7: Infektionsschutz

7.1. Um mögliche amtliche Teilnahmevoraussetzungen zur Teilnahme an Großveranstaltungen zu erfüllen, verpflichtet sich der Besucher diese Voraussetzungen (z.B. PCR Eingangs- oder Ausgangstestung, Antigenschnelltest, etc.) auf eigne Kosten und Rechnung zu erfüllen.

7.2. Der Besucher erklärt sich bereit einen möglicherweise notwendigen digitalen oder analogen Anamnesebogen über den eigenen Gesundheitszustand dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Der Besucher erklärt sich ebenfalls bereit eine digitale oder analoge Auskunft ggf. über einen automatisierten Datenabgleich über Impf- und oder Teststatus zu erteilen.

7.3. Der Besucher verpflichtet sich, bei körperlichen Symptomen, die auf eine Infektionskrankheit (SarsCov2, Grippe, Erkältung, o.ä.) hindeuten, auf die Teilnahme an der Veranstaltung zu verzichten. Bei dem Auftreten von Symptomen, die auf eine Infektionserkrankung hindeuten können, verpflichtet sich der Besucher, auf diese hinzuweisen und den örtlichen Sanitätsdienst aufzusuchen.

7.4. Der Veranstalter behält sich vor geeignete und notwendige Maßnahmen des Infektionsschutz zum Schutz der Besucher der Veranstaltung vor schweren Infektionskrankheiten durchzuführen (z.B. Antigenschnelltest bei Eintritt, PCR Testung, Fiebermessung, o.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen behördlich nicht vorgeschrieben sind. Der Besucher erklärt sich bereit gegebenenfalls anfallende Kosten auf eigene Rechnung zu übernehmen. Ein Anspruch auf Durchführung besonderer Maßnahmen besteht nicht.

7.5. Der Veranstalter kann besondere Verhaltensregeln für die Besucher der Veranstaltung vorschreiben und Maßnahmen anordnen (zum Beispiel AHA-Regeln, Wege-/ Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerforder-nisse). Der Besucher verpflichtet sich, diese Vorgaben zu beachten und ihnen Folge zu leisten. Besucher, die diese Vorgaben nicht beachten oder ihnen nicht Folge leisten, können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.

7.6. Der Besucher hat sich vor dem Besuch bzw. der Teilnahme über die aktuellen Maßnahmen zu informieren. Der Veranstalter wird diese Informationen entsprechend bereitstellen.

8: Verbotene Gegenstände

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten:

  • Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megafone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art
  • ohne vorherige schriftliche Genehmigung: Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

Cosplay-, LARP-Waffen und Requisiten werden vom Ordnungspersonal bei der Zugangskontrolle einem Sicherheitscheck unterzogen. Der Veranstalter behält sich vor, derartige Gegenstände nach eigenem Ermessen als gefährlich einzustufen und dem Besucher den Zutritt mit diesen Gegenständen zu verwehren. Der Veranstalter behält sich ferner vor, zuvor als ungefährlich eingestufte Gegenstände jederzeit, auch nach Zulassung zur Veranstaltung, als gefährlich einzustufen und in Besitz zu nehmen und vorübergehend zu verwahren. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände in Besitz zu nehmen und vorübergehend zu verwahren.

9: Haftung des Veranstalters

9.1. Der Veranstalter leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:

  • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und in Fällen, in denen der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe
  • in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des jeweiligen Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Besucher deshalb vertrauen darf, sowie für Verzug und Ansprüche aus Mängelhaftung/Gewährleistung, jedoch beschränkt auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

9.2. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen, sowie das vom Besucher unbeaufsichtigte Ablegen von Hardware, Equipment, Gepäck, Jacken und anderen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände geschieht auf eigene Gefahr.

9.3. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regeln wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

9.4. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse und behördliche Anordnungen, verursachte Störungen, Verzögerungen und/oder Schäden hat der Veranstalter nicht zu vertreten.

10: Bild-/Tonaufzeichnungen

10.1. Dem Veranstalter, seinen Kooperationspartnern und Erfüllungsgehilfen ist während der gesamten Veranstaltung gestattet, Aufzeichnungen in Bild und Ton anzufertigen. Zum Zweck der Dokumentation, Information und Werbung willigt jeder Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medienformaten (Print, elektronische Speichermedien, Internet, in der Presse und in sonstigen Medien, z.B. Rundfunk und Fernsehen, per Kabel und Satellit, einschließlich aller Übertragungsprotokolle und Sendeformate) ein. Sollte der Besucher damit nicht einverstanden sein, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.

10.2. Besuchern ist auf dem Messegelände die Anfertigung von Aufnahmen in Ton und Bild sowie Zeichnungen, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten, zu gewerblichen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters untersagt.

10.3. Die Veranstaltungsräume können aus Sicherheitsgründen während der gesamten Dauer der Veranstaltung unter Berücksichtigung von Art. 5 (2) DGSVO zur Prävention und ggf. Verfolgung von strafrechtlich relevanten Taten, wie z.B. Diebstahl vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Hardware oder Peripherie, videoüberwacht werden; diese Überwachung findet getrennt von den in Paragraf 10.1 genannten Aufnahmen statt. Hierbei gewonnene Aufnahmen werden ausschließlich zur Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens genutzt. Die Aufnahmen werden 72 Stunden nach Veranstaltungsende gelöscht. Zur Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens kann von der 72 Stunden langen Aufbewahrungsdauer abgewichen und die Aufnahme an die zuständige Behörde herausgegeben werden.

11: Datenschutz

11.1. Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besucher unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu finden unter https://www.dreamhack-hannover.de/privacy-policy. Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bild- und Tonaufzeichnungen) werden von dem Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung, Abänderung oder Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sowie die in 10.1 beschriebenen Bild- und Tonaufzeichnungen im jeweils erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.

11.2. Wird der Veranstalter wegen einer Rechtsverletzung, z.B. bei missbräuchlicher WLAN-Nutzung, in Anspruch genommen, so können Namen und Adresse des Nutzers auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DGSVO an zuständige Behörden oder Personen, die eine Verletzung glaubhaft darlegen, weitergegeben werden.

11.3. Der Besucher kann einer eventuell gesetzlich erlaubten Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung gegenüber dem Veranstalter nach Artikel 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit widersprechen und eine diesbezüglich erteilte Einwilligung widerrufen. Über dieses Widerspruchsrecht wird der Besucher bei jeder werblichen Ansprache erneut aufgeklärt.

12: Sonstiges

12.1. Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen gelten, insbesondere was den Zugang zu den Veranstaltungen und Hallen, die Durchführung der Veranstaltung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Messe Hannover betrifft, gesonderte und ergänzende Bedingungen (insbesondere die Hausordnung der Deutschen Messe AG). Das Hausrecht wird vom Veranstalter, der Messe Hannover sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.

12.2. Sollte eine Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird das Vertragsverhältnis im übrigen Inhalt hiervon nicht berührt.

12.3. Sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Besucher Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz im Ausland hat.

13: Gewinnspiele

Hier findest du die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele über unsere Medienkanäle: Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele